Gesetzliche Grundlagen der steuerlichen Förderung:

Die Privatrente soll die Lücken bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Deshalb wird die
Eigenvorsorge massiv staatlich gefördert. Um die vollen steuerlichen Förderungen zu erhalten,
insbesondere die Grund- und Kinderzulagen, sind bestimmte Mindest-Eigenbeiträge zu zahlen.
Der Gesetzgeber hat hierzu einen Mindest-Gesamtaufwand aus Eigenbeitrag und Zulagen festgelegt.

Mindestaufwand für die volle staatliche Förderung:
ab 2002 1 Prozent      525 Euro
ab 2004 2 Prozent des GRV-pflichtigen Einkommens  1.050 Euro
ab 2006 3 Prozent des Vorjahres, höchstens  1.575 Euro
ab 2008 4 Prozent    2.100 Euro

 Höhe der Grund- und Kinderzulagen pro Kind:

  Grundzulage Kinderzulage
ab 2002  38 Euro  46 Euro
ab 2004  76 Euro  92 Euro
ab 2006 114 Euro 138 Euro
ab 2008 152 Euro 185 Euro

Der Gesamtaufwand ist als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die möglichen Zulagen werden am Ende wieder gegengerechnet.

Wichtig:
Sobald bei Verheirateten nur eine Person zum förderberechtigten Personenkreis gehört,
kann auch die andere Person einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen.
Beide Ehepartner erhalten jeweils auf ihre Verträge die Grundzulage und die Ehefrau
gegebenenfalls noch die Kinderzulage. Die Gesamtbeiträge beider Ehepartner sind als
Sonderausgaben abzugsfähig.

Die staatliche Förderung beträgt oft über 40 %, teilweise sogar über 50 % des Eigenbeitrages.
Die Gesamtbeiträge beider Elternpartner sind als Sonderausgaben abzugsfähig.